Dartverband Berlin e.V.

Darts-Mitführverbot bei der Bahn

Aus gegebenem Anlass weist das Präsidium darauf hin:

„Die Bundespolizei erneuerte das Verbot, Messer, Schlaggegenstände und andere gefährliche Werkzeuge sowie Reizgas auf Berliner Bahnhöfen und im Streckennetz der S-Bahn, Regional- und Fernbahn mitzuführen. Die Aktion gilt vom 1. November drei Monate lang: Jeweils in den Nächten von Freitag zu Samstag und von Samstag zu Sonntag in der Zeit von 20 Uhr bis sechs Uhr morgens ist das Verbot in Kraft. Der Geltungsbereich umfasst den Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe. Das bedeutet, dass alle in diesem Streckenabschnitt liegenden S-Bahn-, Regionalbahn- bzw. Fernbahnhöfe (Zoologischer Garten - Tiergarten - Bellevue - Hauptbahnhof - Friedrichstraße - Hackescher Markt - Alexanderplatz - Jannowitzbrücke - Ostbahnhof - Warschauer Str. - Ostkreuz - Nöldnerplatz - Lichtenberg) erfasst sind.“ (BK)

Zu den gefährlichen Gegenständen werden auch Darts gezählt. Der Hinweis auf Darts als Sportgerät schützt nicht. Die Darts können konfisziert und es kann eine Geldstrafe verhängt werden.

Klaus Marquardt
Präsident DVBB e.V.

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